http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59599

zum The­ma Decke­lung der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung durch Deutsch­land aus dem Interview:

Vaka­ka­lis: Jetzt ste­hen wir aber vor einer ganz neu­en Situa­ti­on. Es gab vor kur­zem einen  Bericht in der Zei­tung Efi­me­rí­da ton Sin­tak­tón (“Zei­tung der Redak­teu­re”), der besag­te, dass Deutsch­land ab dem 1. April nur noch 70 Flücht­lin­ge pro Monat im Rah­men der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung über­neh­men wird. Offi­zi­ell wird das nicht bestä­tigt — im März war noch von 300 pro Monat die Rede -, es wird aber eine dras­ti­sche Redu­zie­rung der Über­nah­me aus Grie­chen­land in die Bun­des­re­pu­blik bereits regis­triert, und zwar von ganz unter­schied­li­chen Quel­len. Auch wenn vie­les noch unklar bleibt: Die Berich­te sor­gen schon jetzt für gro­ße Unsi­cher­heit, nicht nur bei den betrof­fe­nen Fami­li­en, die jetzt noch mehr Angst um ihre Zukunft haben, son­dern auch bei den vie­len Unter­stüt­zen­den, die in Panik gera­ten­de Flücht­lin­ge oft­mals tat­kräf­tig unter­stüt­zen.. Hat­ten nicht vie­le inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen und alle Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen immer wie­der lega­le Wege für die Ein­rei­se von Flücht­lin­gen nach Euro­pa, die Erwei­te­rung der Fäl­le von Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung und eine Locke­rung der stren­gen Bedin­gun­gen des Ver­fah­rens gefordert?

gfp.com: Wie­vie­le Flücht­lin­ge hät­ten denn Anspruch dar­auf, im Rah­men einer Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung nach Deutsch­land einzureisen?

Vaka­lis: Hier in Nord­grie­chen­land, in Thes­sa­lo­ni­ki und Umge­bung, gibt es ins­ge­samt rund 16.000 Flücht­lin­ge. Wir gehen davon aus, dass mehr als die Hälf­te von ihnen, also mehr als 8.000 Men­schen, ein Recht auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung haben. Ein gro­ßer Teil von ihnen hat Ver­wand­te in Deutsch­land, hat also Anspruch dar­auf, in die Bun­des­re­pu­blik ein­zu­rei­sen. Soll­te sich die jüngs­te Reduk­ti­on in der Pra­xis auch nega­tiv auf die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung aus­wir­ken — Sie kön­nen sich aus­rech­nen, was das für die Betrof­fe­nen bedeu­ten wür­de: über Jah­re hin getrennt von ihrer Fami­lie und nur not­dürf­tig ver­sorgt in Grie­chen­land leben zu müs­sen. Aber Dub­lin III ist EU-Recht. Deutsch­land kann sich ihm genau­so­we­nig ent­zie­hen wie jeder ande­re EU-Staat. Vie­le Anträ­ge auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung gemäß Dub­lin III sind längst gestellt wor­den, und für 6.000 Fäl­le liegt bereits die Zustim­mung aus Deutsch­land vor; das sind also lau­fen­de Ver­fah­ren. Mit­ten in lau­fen­den Ver­fah­ren plötz­lich neue strik­te Begren­zun­gen bei den Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen ein­zu­füh­ren — das geht nach rechts­staat­li­chen Kri­te­ri­en nicht. Vie­le Flücht­lin­ge fürch­ten jetzt aber, einer wei­te­ren Bestim­mung von Dub­lin III zum Opfer zu fal­len, die vor­sieht, dass sechs Mona­te nach Zustim­mung des Auf­nah­me­an­trags durch Deutsch­land die Aus­rei­se aus Grie­chen­land erfol­gen muss. Andern­falls, so sieht es Dub­lin III vor, erlischt der Anspruch dar­auf, und die Men­schen müs­sen getrennt von ihren Fami­li­en in Grie­chen­land blei­ben und vom grie­chi­schen Staat ver­sorgt wer­den. Wird die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung auf die­se Wei­se büro­kra­tisch aus­ge­he­belt? Vie­le Flücht­lin­ge haben jeden­falls Angst davor.